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   BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19   

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BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19 (https://dejure.org/2020,45851)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 1 WRB 2.19 (https://dejure.org/2020,45851)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 1 WRB 2.19 (https://dejure.org/2020,45851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 121; WDO § 42 Nr. 6; SLV 2002 § 2; Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv 20/6)
    Dienstliche Beurteilung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Neufassung; Verschlechterungsverbot; numerische Benotung; verbale Beschreibung im Textteil

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 121 VwGO, § 2 SLV 2002, § 42 Nr 6 WDO 2002, ZDV 20/6
    Neufassung einer dienstlichen Beurteilung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung; Neufassung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Verschlechterungsverbot; numerische Benotung; verbale Beschreibung im Textteil

  • rechtsportal.de

    Dienstliche Beurteilung; Neufassung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Verschlechterungsverbot; numerische Benotung; verbale Beschreibung im Textteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bindung an vorangehende dienstliche Beurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    aa) Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 38 und vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Rechtmäßig möglich war auch - wie hier geschehen - ein Mittelweg dergestalt, dass Notenwerte (durch Anhebung) und Text (durch Abschwächung positiver Aussagen) aufeinander zubewegt und in ein stimmiges Verhältnis gesetzt werden (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung bei einem Bescheidungsurteil (bzw. hier: einem Bescheidungsbeschluss) nicht allein auf den Tenor, sondern auch auf die tragenden Gründe für die Aufhebung und die Neufassung der Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16; VGH München, Urteil vom 25. Februar 2013 - 22 B 11.25 87 - BayVBl 2014, 50 Rn. 69 ff.; Kopp/ Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 113 Rn. 215).

    Soweit sich das Gericht allerdings zu einem Gesichtspunkt nicht geäußert hat, fehlt es an einer verbindlich zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 19).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Am Rechtsschutz gegen eine dienstliche Beurteilung besteht erst dann kein Interesse mehr, wenn die Beurteilung ihre rechtliche Zweckbestimmung verloren hat, Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu sein; so verhält es sich etwa, wenn der Beurteilte in den Ruhestand getreten ist, bestandskräftig aus dem Dienstverhältnis entlassen wurde oder bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht mehr befördert werden darf (vgl. für das Beamtenverhältnis BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WRB 1.20

    Beschwerdeform; Beschwerdefrist; Beweiswürdigung; Rechtsbeschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Wird mit der Rechtsbeschwerde - wie hier - nur eine Sach- und keine Verfahrensrüge geltend gemacht, so genügt für die Begründung der Vortrag, dass die angefochtene Entscheidung auf einer unrichtigen Anwendung von Rechtsnormen beruht (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 WRB 1.20 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein offensichtlicher Widerspruch zwischen einer tatsächlichen Feststellung im Urteil des Tatsachengerichts und der Aktenlage vom Revisionsgericht auch ohne Verfahrensrüge berücksichtigt werden, wenn die Verwaltungsvorgänge, aus denen sich ein solcher offensichtlicher Widerspruch ergibt, zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht und im Urteil verwendet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291 ).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    aa) Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 38 und vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587

    Gewerberechtliche Zulassungsentscheidung; Volksfest; Autoscooter; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung bei einem Bescheidungsurteil (bzw. hier: einem Bescheidungsbeschluss) nicht allein auf den Tenor, sondern auch auf die tragenden Gründe für die Aufhebung und die Neufassung der Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16; VGH München, Urteil vom 25. Februar 2013 - 22 B 11.25 87 - BayVBl 2014, 50 Rn. 69 ff.; Kopp/ Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 113 Rn. 215).
  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    (1) Soweit der Antragsteller den in seiner planmäßigen Beurteilung zum Vorlagetermin 30. September 2012 erzielten Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung von "7,90" zum Ausgangspunkt und Maßstab nimmt, steht dem entgegen, dass eine Bindung an vorangehende planmäßige Beurteilungen, etwa in Form einer "Fortschreibung" ihrer Werturteile, nicht besteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 47.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 15 Rn. 40 und vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08

    Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19
    (1) Soweit der Antragsteller den in seiner planmäßigen Beurteilung zum Vorlagetermin 30. September 2012 erzielten Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung von "7,90" zum Ausgangspunkt und Maßstab nimmt, steht dem entgegen, dass eine Bindung an vorangehende planmäßige Beurteilungen, etwa in Form einer "Fortschreibung" ihrer Werturteile, nicht besteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 47.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 15 Rn. 40 und vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 62.08

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbestimmungen; Bewertung der

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    aa) Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38, vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 28 und vom 26. November 2020 - 1 WRB 2.19 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [vgl. z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris Rdnr. 20] Diese ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21

    Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen

    Eine Bindung an vorangehende planmäßige Beurteilungen, etwa in Form einer Fortschreibung ihrer Werturteile, besteht gerade nicht; die inhaltliche Bewertung des Persönlichkeits- und Leistungsbilds eines Soldaten fällt vielmehr in den Kernbereich des subjektiven Werturteils des jeweils aktuell Beurteilenden und beruht allein auf dessen Erkenntnissen aus dem dann aktuellen Beurteilungszeitraum (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 WB 47.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 15 Rn. 40, vom 4. Februar 2016 - 1 WB 30.15 - juris Rn. 31 und vom 26. November 2020 - 1 WRB 2.19 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 25 Rn. 32).
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [vgl. z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris Rdnr. 20] Diese ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris] wie auch des Senats [OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris, Rdnr. 20] hat das Verwaltungsgericht dargelegt, dass dienstliche Beurteilungen einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich sind.
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